Führerscheinklassen

Bei uns kannst Du folgende Führerscheinklassen erwerben.

Bitte klicke auf die Führerscheinklassen, um zu sehen, welche Dokumente/Nachweise wir jeweils von Dir benötigen und welches Fahrzeug Du mit der gewählten Klasse fahren darfst. WICHTIG: ohne die Dokumente/Nachweise können wir Deinen Führerscheinantrag nicht einreichen!

Führerscheinklasse B/BF17 (Auto)

  • Mindestalter 18 Jahre / 17 Jahre bei begleitetem Fahren
  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3500 kg inkl Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
  • Oder Kombinationen aus einem Zugfahrzeug und Anhänger die 3500 kg zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten.

Variante B78

  • Ausbildung erfolgt zu 100% auf Pkw mit Automatikgetriebe
  • mit bestandenem Führerschein dürfen nur Pkw mit Automatikgetriebe gefahren werden
  • bei Bedarf Erweiterung auf B197 möglich durch Absolvierung von 10 Fahrstunden (je 45 Minuten) auf Pkw mit Schaltgetriebe und Testfahrt (15 Minuten)

Variante B197

  • Ausbildung auf Fahrzeugen mit Automatik- UND Schaltgetriebe
  • 10 Fahrstunden (je 45 Minuten) auf Pkw mit Schaltgetriebe und Testfahrt (15 Minuten) verpflichtend
  • praktische Fahrprüfung darf mit Automatikfahrzeug absolviert werden
  • mit bestandenem Führerschein dürfen sowohl Fahrzeuge mit Automatik- als auch Schaltgetriebe gefahren werden

Unterlagen für den Antrag

  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), Originaldokument!
  • Nachweis Erste-Hilfe-Kurs (Adressen bekommst Du in der Fahrschule)
  • Biometrisches Passbild
  • Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite)
    oder Kopie Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

Zusätzlich BF17

  • Antrag BF17 (bekommst Du in der Fahrschule)
  • Begleitblatt BF17 (bekommst Du in der Fahrschule) oder hier zum Download

Führerscheinklasse B96

  • Mindestalter 18 Jahre / 17 Jahre bei begleitetem Fahren
  • Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger von mehr als 3500kg und nicht mehr als 4250kg zulässige Gesamtmasse
  • Fahrerschulung (keine Prüfung)

Führerscheinklasse B196

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B
  • Kraftrad mit einem Hubraum von bis zu 125ccm und einer max Leistung von 11kW
  • Keine Fahrprüfung notwendig

Führerscheinklasse BE (Anhänger)

  • Mindestalter 17/18 Jahre
  • Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug von nicht mehr als 3500kg zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger von nicht mehr als 3500kg zulässiger Gesamtmasse

Unterlagen für den Antrag

  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), Originaldokument!
  • Biometrisches Passbild
  • Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite)
    oder Kopie Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis Erste-Hilfe-Kurs (seit 2015 ist dieser Pflicht, falls Du vor 2015 Sofortmaßen am Unfallort absolviert hast, reichen diese leider nicht aus)

Führerscheinklasse A1 (Motorrad max 125cm³)

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Kraftrad mit einem Hubraum von bis zu 125ccm und einer max Leistung von 11kW

Unterlagen für den Antrag

  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), Originaldokument!
  • Nachweis Erste-Hilfe-Kurs (Adressen)
  • Biometrisches Passbild
  • Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite)
    oder Kopie Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

Führerscheinklasse A2 (Motorrad max 35kW)

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Krafträder ohne Hubraumbeschränkung mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35kW
  • bei gedrosselten Motorrädern darf die ungedrosselte Leistung nicht mehr als 70kW bertragen

Unterlagen für den Antrag

  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), Originaldokument!
  • Nachweis Erste-Hilfe-Kurs (seit 2015 ist dieser Pflicht, falls Du vor 2015 Sofortmaßnahmen am Unfallort absolviert hast, reichen diese leider nicht aus)
  • Biometrisches Passbild
  • Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite)
    oder Kopie Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

Führerscheinklasse A (Motorrad unbeschränkt)

  • Mindestalter beim Aufstieg von A2 20 Jahre, Direkteinstieg 24 Jahre
  • Krafträder ohne Einschränkungen in Hubraum und kW

Unterlagen für den Antrag

  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), Orignaldokument!
  • Nachweis Erste-Hilfe-Kurs (seit 2015 ist dieser Pflicht, falls Du vor 2015 Sofortmaßnahmen am Unfallort absolviert hast, reichen diese leider nicht aus)
  • Biometrisches Passbild
  • Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite)
    oder Kopie Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
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