Führerscheinklassen
Bei uns kannst Du folgende Führerscheinklassen erwerben.
Bitte klicke auf die Führerscheinklassen, um zu sehen, welche Dokumente/Nachweise wir jeweils von Dir benötigen und welches Fahrzeug Du mit der gewählten Klasse fahren darfst. WICHTIG: ohne die Dokumente/Nachweise können wir Deinen Führerscheinantrag nicht einreichen!
Führerscheinklasse B/BF17 (Auto)
- Mindestalter 18 Jahre / 17 Jahre bei begleitetem Fahren
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3500 kg inkl Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
- Oder Kombinationen aus einem Zugfahrzeug und Anhänger die 3500 kg zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten.
Variante B78
- Ausbildung erfolgt zu 100% auf Pkw mit Automatikgetriebe
- mit bestandenem Führerschein dürfen nur Pkw mit Automatikgetriebe gefahren werden
- bei Bedarf Erweiterung auf B197 möglich durch Absolvierung von 10 Fahrstunden (je 45 Minuten) auf Pkw mit Schaltgetriebe und Testfahrt (15 Minuten)
Variante B197
- Ausbildung auf Fahrzeugen mit Automatik- UND Schaltgetriebe
- 10 Fahrstunden (je 45 Minuten) auf Pkw mit Schaltgetriebe und Testfahrt (15 Minuten) verpflichtend
- praktische Fahrprüfung darf mit Automatikfahrzeug absolviert werden
- mit bestandenem Führerschein dürfen sowohl Fahrzeuge mit Automatik- als auch Schaltgetriebe gefahren werden
Unterlagen für den Antrag
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), Originaldokument!
- Nachweis Erste-Hilfe-Kurs (Adressen bekommst Du in der Fahrschule)
- Biometrisches Passbild
- Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite)
oder Kopie Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
Zusätzlich BF17
- Antrag BF17 (bekommst Du in der Fahrschule)
- Begleitblatt BF17 (bekommst Du in der Fahrschule) oder hier zum Download
Führerscheinklasse B96
- Mindestalter 18 Jahre / 17 Jahre bei begleitetem Fahren
- Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger von mehr als 3500kg und nicht mehr als 4250kg zulässige Gesamtmasse
- Fahrerschulung (keine Prüfung)
Führerscheinklasse B196
- Mindestalter 25 Jahre
- Mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B
- Kraftrad mit einem Hubraum von bis zu 125ccm und einer max Leistung von 11kW
- Keine Fahrprüfung notwendig
Führerscheinklasse BE (Anhänger)
- Mindestalter 17/18 Jahre
- Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug von nicht mehr als 3500kg zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger von nicht mehr als 3500kg zulässiger Gesamtmasse
Unterlagen für den Antrag
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), Originaldokument!
- Biometrisches Passbild
- Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite)
oder Kopie Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) - Nachweis Erste-Hilfe-Kurs (seit 2015 ist dieser Pflicht, falls Du vor 2015 Sofortmaßen am Unfallort absolviert hast, reichen diese leider nicht aus)
Führerscheinklasse A1 (Motorrad max 125cm³)
- Mindestalter 16 Jahre
- Kraftrad mit einem Hubraum von bis zu 125ccm und einer max Leistung von 11kW
Unterlagen für den Antrag
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), Originaldokument!
- Nachweis Erste-Hilfe-Kurs (Adressen)
- Biometrisches Passbild
- Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite)
oder Kopie Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
Führerscheinklasse A2 (Motorrad max 35kW)
- Mindestalter 18 Jahre
- Krafträder ohne Hubraumbeschränkung mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35kW
- bei gedrosselten Motorrädern darf die ungedrosselte Leistung nicht mehr als 70kW bertragen
Unterlagen für den Antrag
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), Originaldokument!
- Nachweis Erste-Hilfe-Kurs (seit 2015 ist dieser Pflicht, falls Du vor 2015 Sofortmaßnahmen am Unfallort absolviert hast, reichen diese leider nicht aus)
- Biometrisches Passbild
- Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite)
oder Kopie Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
Führerscheinklasse A (Motorrad unbeschränkt)
- Mindestalter beim Aufstieg von A2 20 Jahre, Direkteinstieg 24 Jahre
- Krafträder ohne Einschränkungen in Hubraum und kW
Unterlagen für den Antrag
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), Orignaldokument!
- Nachweis Erste-Hilfe-Kurs (seit 2015 ist dieser Pflicht, falls Du vor 2015 Sofortmaßnahmen am Unfallort absolviert hast, reichen diese leider nicht aus)
- Biometrisches Passbild
- Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite)
oder Kopie Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)